Online Berechnung Ihrer tatsächlichen Spritkosten (Benzin), Reise- und Fahrtkosten!
Wenn es um das Fahrtkosten berechnen geht, dann geht aus meist um die private Steuererklärung oder um die richtige Abrechnung von Reisekosten.
Dafür ist die exakte Kostenaufteilung der
tatsächlichen Spritkosten einer einzelnen Weg- oder Fahrtstrecke meist notwendig.
1. Geben Sie die zurückgelegte Fahrstrecke in Kilometer (km) an.
2. Den aktuellen Benzinpreis der letzten Tankrechnung sowie die
Anzahl der Mitfahrer.
Außerdem im Rechner anzugeben ist der Durchschnittsverbrauch des Autos auf der gefahrenen Strecke.
(ablesbar im Tacho bzw. Servicemenü des PKW)
► Sind Ihnen zusätzliche Kosten auf einer Fahrt entstanden, so können diese ebenfalls bei den Fahrtkosten berücksichtigt werden.
► Der Rechner bietet dafür im entsprechenden
Feld die Möglichkeit alle Kosten der Reise oder Gebühren mit zu berechnen.
► Haben Sie alle Angaben im Rechner gemacht, berechnen Sie die Fahrtkosten exakt mit einem Klick auf den Fahrtkosten berechnen Button – und Fertig.
Die so genannte Pendlerpauschale oder umgangssprachlich Kilometerpauschale ist von der Einkommenssteuer absetzbar. Ein wichtiger Punkt für alle Arbeitnehmer mit eigenen PKW, Auto und Motorrad sind deshalb die jährlichen Fahrtkosten zur Arbeit.
Hier bei uns im praktischen Fahrtkosten Rechner können Sie zudem schnell und unkompliziert die jeweiligen Fahrtkosten berechnen die
Ihnen auf einer beruflichen oder privaten Reise entstanden sind.
Waren Sie mit mehreren Personen unterwegs und möchten die Fahrtkosten aufteilen,
dann ist dies hier im Fahrtkosten Rechner möglich.
Steuerliche Updates und Neuerungen im Jahr 2022
► für die ersten 20 Entfernungskilometer lassen sich pro gefahrenem Kilometer 30 Cent absetzen
► ab dem 21 km Kilometer in 2021 jeweils 35 Cent
► Neu! Ab dem 21 km Kilometer in 2022 jeweils 38 Cent
Damit werden steuerlich bis zu 4.500 Euro jährlich als Fahrkosten erstattet. Absetzbar als Kilometerpauschale bzw. reine Pendlerpauschale.
Nein, das geht nicht. Waren Sie bspw. morgens mit dem Auto auf Arbeit und nachmittags noch zu Hause im Homeoffice tätig, so kann für diesen Tag nur eine Sache steuerlich geltend gemacht werden.
Anders jedoch bei Monats- oder Jahresfahrkarten für den Nahverkehr in Bus und Bahn. Hier ist der gleichzeitige Ansatz für die Tage im Homeoffice und der Fahrkarte für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten möglich.
Allgemein gelten für die Jahre 2020 bis 2022 Steuererleichterungen für alle Arbeitnehmer im Homeoffice. Sie können bis zu fünf Euro pro Tag als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Maximal für 120 Tage bzw. insgesamt 600 Euro.